Eheabsicht:
Die Heirat bringt Sicherheit, aber auch Verpflichtung in die neue Familie. Juristische, soziale,
menschliche und finanzielle Verpflichtungen werden durch Heirat zementiert. Ein einfaches Zurück
gibt es nicht mehr, und wenn das Zurück doch sein muss, dann ist es mit vielen finanziellen
und sonstigen Einschnitten verbunden. Die Entscheidung zur Heirat ist vom Wesen her als endgültig
ausgelegt, das heißt, sie gilt bis ans Lebensende einer der beiden Partner. Wegen dieser Tragweite
ist eine Probeehe mehr als sinnvoll. Jeder sollte die Alltagstauglichkeit der Partnerschaft
unter den Zeichen der Ehe testen, bis jeder sich vollkommen klar ist, dass dieser Schritt
auch über die nächsten Jahrzehnte mit Sicherheit nicht bereut wird. Die mindeste Voraussetzung
dazu ist ein gemeinsames Probewohnen über einen längeren Zeitraum. Ebenso sollten gemeinsame
Urlaube getestet werden. Die familiären und freundschaftlichen Bindungen des Anderen müssen vom
Partner vorbehaltlos akzeptiert sein, denn ohne diese Akzeptanz wird eine Ehe eher schwierig
durchzuhalten sein. Das Verhalten oder die Eigenheiten eines Menschen durch eine Heirat verändern
zu können, gelingt nie. Deshalb sollte man mit dem Partner ohne wenn und aber zufrieden sein und sich
nie der trügerischen Hoffnung hingeben, die eine oder andere Macke noch korrigieren zu können.
Das einzige, was zu verändern man selbst in der Lage ist, ist das eigene Verhalten, alles andere
ist zum Scheitern verurteilt, das jedenfalls ist eine sichere Erfahrung in jeder Form von Beziehung.
Ehevertrag:
Wenn man unter diesen Voraussetzungen zu dem Schluss gekommen ist, das ist der richtige Partner fürs Leben,
dann sollte man erwägen, die Beziehung auf die Füße einer Ehe zu stellen.
Auch wenn die Empfehlung, einen Ehevertrag vorab auszuhandeln, den Geruch hat
, man denke jetzt schon an die Möglichkeit einer Trennung, kann man nur raten, sich darüber
Gedanken zu machen.
Ein Ehevertrag ist eine einvernehmliche Regelung zwischen 2 Menschen, die eine Ehe eingehen wollen,
eine Regelung die in guten Zeiten getroffen wird. Ein derartiger Vertrag ist die Chance zu den
üblichen Verpflichtungen, die gesetzlich verankert sind, eigene Sonderwünsche einzubringen,
und sich nicht allein auf die starre Konvention der normierten Regelungen zu verlassen. Ein
derartiger Vertrag impliziert nicht unbedingt die Trennung, sondern soll nerven- und geldzehrende
Auseinandersetzungen vermeiden helfen. Völlig unabdingbar ist natürlich die Verhandlung auf
Augenhöhe und ohne Zeitdruck vor der Eheschließung.